ich habe eine Antrag dieses Jahr gestellt,
dass ich meinen Bildungsurlaub von 2010 gerne mit in dieses Jahr 2011 nehmen möchte.
Hätte ich den Antrag 2010 stellen müssen und wenn ja wo steht dies?
Im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz steht nichts von Fristen etc.
Es wäre nett, wenn Sie mir helfen könnten.