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Re: Bildungsurlaub übertragen (Nordrhein-Westfalen)

Den Antrag auf Übertragung muss man im laufenden Jahr stellen, also in Ihrem Fall im Jahr 2010.
Am Ende des Jahres erlischt der Anspruch, der nicht wahrgenommen wurde. Nachzulsen im AWBG auf dieser Website (unter Infothek Länderinfos NRW).


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.01.2011 17:00


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Bildungsurlaub übertragen (Nordrhein-Westfalen) von Kathrin (13.01.2011)
 Re: Bildungsurlaub übertragen (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.01.2011)
  Re: Bildungsurlaub übertragen (Nordrhein-Westfalen) von Kathrin (14.01.2011)
   Re: Bildungsurlaub übertragen (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (14.01.2011)


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