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Re: BU für Prüfungen bei Abendschule (Nordrhein-Westfalen)

Bildungsurlaub wird ausschließlich für Seminarbesuche gewährt (und diese müssen als BU anerkannt sein).
Selbstorganisiertes Lernen wie in Ihrem Fall ist nicht "Bildungsurlaubs"-fähig.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.01.2011 17:03


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BU für Prüfungen bei Abendschule (Nordrhein-Westfalen) von Marcel (11.01.2011)
 Re: BU für Prüfungen bei Abendschule (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.01.2011)


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