![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub/Intensiv-Lehrgang Bilanzbuchhalter (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Veranstalter muss nach dem AWBG anerkannt sein (Fragen Sie ihn) und die Veranstaltung muss die formalen Voraussetzungen des AwbG erfüllen, dann können Sie beim Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen. (für die Veranstaltung, nicht die Prüfung) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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