Re: Bildungsurlaub wieviele Tage (Nordrhein-Westfalen)
Zitat: aus dem Bildungsurlaubs-Gesetz für NRW
§ 3
Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung
(1) Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden.
(2) Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
Und was stimmt jetzt ? hab ich nun anspruch auf mehr Bu Tage oder ist der gesetzestext überholt ?