Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: BU bei Weiterbildungskolleg bzw. Abendgymnasium (Nordrhein-Westfalen)

Das Gesetz gibt dazu nicht wirklich etwas her - allerdings ist Bildungsurlaub auf Weiterbildung beschränkt, das Nachholen eines Schulabschlusses zählt nicht wirklich zur "Weiterbildung". Formale Hürde könnte auch sein, dass die Schule erst eine Anerkennung nach dem AwbG beantragen müsste.


Name:NN
Datum:30.03.2011 17:34


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
BU bei Weiterbildungskolleg bzw. Abendgymnasium (Nordrhein-Westfalen) von Simson (22.03.2011)
 Re: BU bei Weiterbildungskolleg bzw. Abendgymnasium (Nordrhein-Westfalen) von NN (30.03.2011)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog