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Keine Freistellung trotz Bescheinigung? (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,
Ich gehe seit vier Jahren zur Abendschule und Absolviere den Maschinenbautechniker. Habe jetzt bald Prüfung, diese findet allerdings Vormittags statt. Meine Fachschule hat mir hierfür die Bescheinigung zur Freistellung ausgestellt. Sprich die Schule ist Anerkannt laut AwbG. Jetzt sagt meine Firma das ich für die Prüfung nicht Freigestellt werden muss. Nach meiner Ansicht ist das so: Wenn eine Schule Anerkannt ist und die Bescheinigung ausstellen darf, ist die Freistellung auch Rechtens, oder nicht?


Name:Lars W.
Datum:20.05.2011 07:21


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Keine Freistellung trotz Bescheinigung? (Nordrhein-Westfalen) von Lars W. (20.05.2011)
 Re: Keine Freistellung trotz Bescheinigung? (Nordrhein-Westfalen) von NN (20.05.2011)


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