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BU bei Weiterbildung zum staatl. gepr. Betriebsw. (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,
ich absolviere aktuell eine nebenberufliche Weiterbildung mit Abschluss "staatl. gepr. Betriebswirt". Ich befinde mich im 2. Jahr. Habe ich bei dieser Art der auf drei Jahre angelegten Weiterbildung Anrecht auf Bildungsurlaub?
Besten Dank für eine Einschätzung!
Grüße


Name:Mark
Datum:20.05.2011 15:15


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BU bei Weiterbildung zum staatl. gepr. Betriebsw. (Nordrhein-Westfalen) von Mark (20.05.2011)
 Re: BU bei Weiterbildung zum staatl. gepr. Betriebsw. (Nordrhein-Westfalen) von NN (25.05.2011)


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