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Bildungsurlaub als Schichtarbeiter

Im Januar 2003 habe ich an einer Bildungsveranstaltung der VHS Düren die als Bildungsurlaub anerkannt war teilgenommen.Zum ersten Mal gab es diesmal Schwierigkeiten mit der Freistellung für diese 5 Tage Weiterbidung. Die Veranstaltung begann Montag um 8:00 Uhr und endete am Freitag um 14:00 Uhr.Täglich 6 Stunden Weiterbildung und 2 Stunden selstständiges Erarbeiten des Gelernten.
Montag und Dienstag hatte ich mein freien Tage als Ausgleich für die Wochenenden die ich arbeiten muss. Von der Sonntagsnachtschicht (18:00 Uhr bis 6:00 Uhr Montag )wurde ich freigestellt damit ich ausgeschlafen am Montag an der Veranstaltung teilnehmen konnte. Der 2. freie Tag wird mir jetzt zum ersten Mal verweigert mit der Begündung die gesetzlichen Voraussetzungen hätten sich geändert. Davon ist mir und meinen interessierten Kollegen nichts bekannt. Wer kann mir mit Tipps oder Tatsachen weiterhelfen. Ich werde auch gerne über den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit berichten. Danke!!


Name:Wilfried Theisen
Datum:02.02.2003 12:28


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Bildungsurlaub als Schichtarbeiter von Wilfried Theisen (02.02.2003)
 Re: Bildungsurlaub als Schichtarbeiter von Bernhard Eul-Gombert (03.02.2003)


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