![]() ![]() ![]() ![]() Re: BU bei Weiterbildung zum staatl. gepr. Betriebsw. (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Innerhalb zusammenhängender Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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