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Re: BU bei Weiterbildung zum staatl. gepr. Betriebsw. (Nordrhein-Westfalen)

Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Innerhalb zusammenhängender Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden.
Wenn also innerhalb Ihrer Weiterbildung ein entsprechneder Block existiert und außerdem der Veranstalter nach AWBG anerkannt ist, können Sie hierfür Bildungsurlaub beantragen.


Name:NN
Datum:25.05.2011 17:26


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BU bei Weiterbildung zum staatl. gepr. Betriebsw. (Nordrhein-Westfalen) von Mark (20.05.2011)
 Re: BU bei Weiterbildung zum staatl. gepr. Betriebsw. (Nordrhein-Westfalen) von NN (25.05.2011)


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