![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub als Schichtarbeiter | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach alter und neuer Gesetzesfassung bestehen grundsätzlich fünf Tage Freistellungsanspruch. Die neue Fassung erlaubt dem Arbeitgeber, zwei Tage betriebsinterner Fortbildung anzurechnen, d.h. abzuziehen. Das muss er bei Ihrer Antragstellung aber benennen - und geht natürlich nur, wenn diese betriebsinterne Forbildung auch stattgefunden hat. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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