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BU für Angestellte im Öffentl. Dienst

Als Bewohnerin des schönen Bundeslandes Bayern, gilt für mich leider kein Sonderurlaubsgesetz (Bayern hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht...).
Da ich jedoch Angestellte im öffentl. Dienst bin, bei einer Körperschaft des öffentl. Rechts, wär ich Ihnen dankbar, wenn jemand weiß ob es eine Rechtsgrundlage gibt, nach der ich Bildungsurlaub nehmen kann.

Vielen Dank!


Name:Cathy
Datum:03.02.2003 15:50


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BU für Angestellte im Öffentl. Dienst von Cathy (03.02.2003)
 Re: BU für Angestellte im Öffentl. Dienst von Norbert Reichling (04.02.2003)
  Re: BU für Angestellte im Öffentl. Dienst von Cathy (05.02.2003)


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