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Re: Ablehnung Bildungsurlaub wg Kontingenterschöpfung

Leider nur eine Antwort auf die Frage 2: Sie können Bildungsurlaub beantragen,sobald Sie Kenntnis von einem entsprechenden Seminar haben. Der Arbeitgeber ist dann gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen zu antworten. Wenn Sie bedenken, dass Sie auf der Bildungsurlaub.de im Juni bereits BUs des kommenden Jahres finden, können Sie sich leicht ausrechnen, dass u.U. Anträge bereits im Juli positiv beschieden sind.
Sie scheinen aber auch anzuzweifeln, ob die Ablehung Ihres Antrags wahrheitsgemäß ist. Inwieweit Sie nun Anspruch auf Überprüfbarkeit der Angaben Ihres Arbeitgebers haben, vermag wahrscheinlich nur ein Jurist zu beurteilen. Allerdings ist extrem selten, dass bereits im Januar die 10%-Quote eines Betriebs erreicht sein soll. Die Quote der Bildungsurlaubsteilnehmer liegt nrw-weit deutlich unter ein Prozent.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:03.02.2003 16:24


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Ablehnung Bildungsurlaub wg Kontingenterschöpfung von Anja (03.02.2003)
 Re: Ablehnung Bildungsurlaub wg Kontingenterschöpfung von Bernhard Eul-Gombert (03.02.2003)


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