![]() ![]() ![]() ![]() Re: Ablehnung Bildungsurlaub wg Kontingenterschöpfung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leider nur eine Antwort auf die Frage 2: Sie können Bildungsurlaub beantragen,sobald Sie Kenntnis von einem entsprechenden Seminar haben. Der Arbeitgeber ist dann gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen zu antworten. Wenn Sie bedenken, dass Sie auf der Bildungsurlaub.de im Juni bereits BUs des kommenden Jahres finden, können Sie sich leicht ausrechnen, dass u.U. Anträge bereits im Juli positiv beschieden sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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