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Re: Enerkennung einer Istanbulreise als Bildungsurlaub

Da die Türkei keine gemeinsame Grenze mit NRW hat, kann eine Reise nach Istanbul - egal von welchem Veranstalter - grundsätzlich nicht als Bildungsurlaub in NRW anerkannt sein.
Die Bedingungen für Bildungsurlaub in anderen Bundesländern können Sie bei den jeweiligen Ministerien erfragen: http://www.bildungsurlaub-hamburg.de/links.html


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:10.02.2003 15:43


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Enerkennung einer Istanbulreise als Bildungsurlaub von Monika Lent-Öztürk (10.02.2003)
 Re: Enerkennung einer Istanbulreise als Bildungsurlaub von Bernhard Eul-Gombert (10.02.2003)


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