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Re: Übertagung von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Wurde der Anspruch nach $ 3 (1)für das Folgejahr zusammengefasst, müsste er auch zusammengefasst in Anspruch genommen werden, sonst verfällt er.
Wurde der Antrag im vergangenen Jahr abgelehnt und darum ins kommende Jahr verlagert, steht im Gesetz nichts von einer zwangsläufigen Zusammenfassung.


Name:xxl
Datum:30.08.2011 08:50


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Übertagung von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Claudia (22.08.2011)
 Re: Übertagung von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von xxl (30.08.2011)


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