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Re: Bildungsurlaub Neugriechisch

Auch ich habe einen Antrag auf Freistellung zwecks Weiterbildung gestellt, und zwar ebenfalls einen Sprachkurs "Neugriechisch", der vom Ministerium Rheinland-Pfalz anerkannt ist. Noch habe ich keinen Bescheid von meinem Arbeitgeber, aber wichtig wäre, einmal zu klären, was die genauen Ablehnungskriterien sind. Meines Wissens ist eine vom Ministerium genehmigte Weiterbildungsmaßnahme nur ablehnbar, wenn sogenannte "dienstliche Gründe" bestehen. Wer weiss da Bescheid?


Name:Thomas Bergmann
Datum:19.02.2003 09:38


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Bildungsurlaub Neugriechisch von Dirk Becker (18.02.2003)
 Re: Bildungsurlaub Neugriechisch von Thomas Bergmann (19.02.2003)


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