Wichtig scheint mir, einmal zu klären, was die genauen Ablehnungskriterien eines Antrages auf Freistellung zwecks Weiterbildung sind. Meines Wissens ist eine vom Ministerium genehmigte Weiterbildungsmaßnahme nur ablehnbar, wenn sogenannte "dienstliche Gründe" bestehen. Wer weiss da Bescheid?