Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: BU zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen)

Das AWBG erlaubt dem Arbeitgeber tatsächlich, unter den im § 4 (1) genannten Bedingungen, Weiterbildungen auf den Bildungsurlaubsanspruch anrechnen zu lassen. Trotzdem können Sie natürlich zunächst Ihren Anspruch geltend machen - ob Ihr Arbeitgeber diese Anrechnung vornimmt oder Ihrem Wunsch stattgibt, zeigt sich ja dann.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:23.12.2011 13:43


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
BU zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen) von Franziska Z. (23.12.2011)
 Re: BU zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (23.12.2011)
 Re: BU zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen) von Franziska Z. (23.12.2011)
  Re: BU zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (23.12.2011)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog