Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen)
Hallo,
ich möchte in diesem Jahr den Ausbildereignungsschein machen. Dieser geht über 10 Tage.
Im letzten Jahr habe ich einen Excel-Kurs an zwei Wochenenden gemacht. Dieser wurde auch von meiner Firma übernommen.
Habe ich nun noch 5 Tage vom Vorjahr übrig oder nicht mehr? Da wir am Wochenende nicht arbeiten, habe ich ja keinen Urlaub benötigt und den Kurs in meiner Freizeit absolviert.
MfG
Lisa
Name:
Lisa Schmidt
Datum:
11.01.2012 11:02
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Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen)von Lisa Schmidt