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Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

ich möchte in diesem Jahr den Ausbildereignungsschein machen. Dieser geht über 10 Tage.
Im letzten Jahr habe ich einen Excel-Kurs an zwei Wochenenden gemacht. Dieser wurde auch von meiner Firma übernommen.
Habe ich nun noch 5 Tage vom Vorjahr übrig oder nicht mehr? Da wir am Wochenende nicht arbeiten, habe ich ja keinen Urlaub benötigt und den Kurs in meiner Freizeit absolviert.

MfG
Lisa


Name:Lisa Schmidt
Datum:11.01.2012 11:02


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Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen) von Lisa Schmidt (11.01.2012)
 Re: Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.01.2012)
  Re: Voraussetzung der Übernahme des BU vom Vorjahr (Nordrhein-Westfalen) von Lisa Schmidt (13.01.2012)


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