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Vorgriffzusammenfassung (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,

grundsätzlich ist ja wohl eine Zusammenfassung der Ansprüche aus dem laufenden und dem nächsten Jahr zulässig, um in diesem Jahr eine 10tägige Veranstaltung zu besuchen. Wenn der Arbeitsvertrag aber z.B. Ende 2012 gekündigt werden sollte, hätte dann der Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch?

MfG


Name:Christof
Datum:30.01.2012 13:28


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Vorgriffzusammenfassung (Nordrhein-Westfalen) von Christof (30.01.2012)
 Re: Vorgriffzusammenfassung (Nordrhein-Westfalen) von edo (07.02.2012)


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