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Re: Vorgriffzusammenfassung (Nordrhein-Westfalen)

Der Begriff der Vorgriffszusammenfassung stand glaube ich im alten Gesetz - im aktuellen ist nur von Zusammenfassung die Rede. Weiteres ist nicht ausgeführt. In der Handreichung des DGB-Bildungswerks zum Bildungsurlaub steht etwas mehr - sie zitiert Urteile des BAG. Es klingt wie ein langer Weg, diesen Vorgriff überhaupt hinzubekommen. Die Frage nach dem Erstattungsanspruch klingt schon fast wie eine Prüfungsaufgabe im juristischen Staatsexamen ...


Name:edo
Datum:07.02.2012 16:53


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Vorgriffzusammenfassung (Nordrhein-Westfalen) von Christof (30.01.2012)
 Re: Vorgriffzusammenfassung (Nordrhein-Westfalen) von edo (07.02.2012)


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