Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub bei Prüfungsvorbereitunglehrgang (Nordrhein-Westfalen)

Egal, was Sie machen möchten: es muss eine Anerkennung des Trägers nach dem AwbG vorliegen. Da das beantragt werden muss, können Sie den Veranstalter fragen - er muss es wissen. Außerdem muss die Veranstaltung den formalen Ansprüchen des AWBG genügen, auch das weiß ein anerkannter Träger und wird Ihnen eine verbindliche Auskunft im Hinblick auf das von Ihnen gewünschte Seminar geben.


Name:felix
Datum:24.02.2012 11:02


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub bei Prüfungsvorbereitunglehrgang (Nordrhein-Westfalen) von Zaheer Ahmed (15.02.2012)
 Re: Bildungsurlaub bei Prüfungsvorbereitunglehrgang (Nordrhein-Westfalen) von felix (24.02.2012)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog