Ich habe für einen 2-wöchigen Spanischkurs in Buenos Aires Bildungsurlaub beantragt. Die zuständige Berliner Senatsverwaltung hat die Veranstaltung anerkannt, allerdings mit der Einschränkung: "Der Kurs richtet sich an Teilnehmer, die Spanisch im Beruf brauchen." Mein Arbeitgeber hat die Bewilligung daraufhin abgelehnt. Begründung: Spanisch wird dienstlich nicht benötigt, was im Prinzip stimmt. Ohne die Einschränkung hätte er zugestimmt. Die Anerkennung hat also die Ablehnung provoziert. Dabei ist sie falsch: Es war kein berufsspezif. Sprachkurs. Außerdem: Berufliche Weiterbildung meint ausdrücklich NICHT den aktuell ausgeübten Beruf. Dann wäre es eine dienstliche Weiterbildung, und die zahlt der ArbGeber voll und ganz alleine. - Kann man gegen die Anerkennungspraxis der SenVerwaltung vorgehen? Oder muss der Arbeitgeber trotzdem zustimmen?
Name:
Susanne
Datum:
02.04.2012 16:21
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Sprachkurs - Ablehnung nach Anerkennung (Berlin)von Susanne