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Re: Bildungsurlaub in Kündigungsfrist

Mir wird aus Ihrer Beschreibung nicht ganz klar, ob Sie den BU noch in Ihrem alten Arbeitsverhältnis, oder schon in Ihrem neuen Job antreten wollen.
Falls Beim neuen Arbeitgeber:
Das Gesetz sagt klar, dass der Anspruch erst nach sechsmonatigem Bestehen des
Arbeitsverhältnisses besteht. Auf dem Kulanzwege geht es natürlich auch vorher.
Ob man damit einen guten Eindruck in der Probezeit macht, kommt auf den
Einzelfall an.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:03.03.2003 16:52


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Bildungsurlaub in Kündigungsfrist von S. (03.03.2003)
 Re: Bildungsurlaub in Kündigungsfrist von Ute Pippert (06.03.2003)
 Re: Bildungsurlaub in Kündigungsfrist von Bernhard Eul-Gombert (03.03.2003)
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