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Re: BU für Schreiben einer obligatorischen Hausarbeit (Nordrhein-Westfalen)

Bildungsurlaub kann nur für organisiertes Lernen gewährt werden - also in Seminarform. Das trifft bei Ihnen leider nicht zu. Einen Anspruch haben Sie also gegenüber Ihrem Arbeitgeber nciht - Sie können ihn nur um ein freiwilliges Engegenkommen bitten.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:24.04.2012 14:34


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BU für Schreiben einer obligatorischen Hausarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Eva (24.04.2012)
 Re: BU für Schreiben einer obligatorischen Hausarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (24.04.2012)


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