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Re: Anerkennund der Bildungsstätte (Nordrhein-Westfalen)

Sie können den Veranstalter fragen, ob er eine Anerkennung nach dem NRW-Bildungsurlaubsgesetz bei der Bezirksregierung Detmold beantragt hat.
Oder Sie schauen auf der Webseite der Bezirksregierung Detmold nach: dort gibt es eine Liste der anerkannten Einrichtungen mit Sitz außerhalb von NRW.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:30.07.2012 11:22


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Anerkennund der Bildungsstätte (Nordrhein-Westfalen) von Gaby Buchner-Dietl (29.07.2012)
 Re: Anerkennund der Bildungsstätte (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (30.07.2012)


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