Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Nachweis nach § 5 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen)

Hallo zusammen,

ich besuche derzeit eine Abendschule neben der Arbeit und hole dort das Fachabitur nach. Für die anstehenden Prüfungen im Mai möchte ich mir Bildungsurlaub nehmen.

Woher bekomme ich einen Nachweis Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung?????

Gibt es da ein Formular, dass die Schule ausfüllen kann?

Bei den Formularen, die auf dieser Seite abgelegt sind, war nichts dabei, das ich in diesem Fall gebrauchen kann.

Vielen Dank

David C.


Name:David C.
Datum:03.08.2012 11:28


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Nachweis nach § 5 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen) von David C. (03.08.2012)
 Re: Nachweis nach § 5 Abs. 1 (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (08.08.2012)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog