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Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen)

Guten Tag,

ist es gerechtfertigt, wenn mein Arbeitgeber als Reaktion auf meine Beantragung von Bildungsurlaub für ein politisches Seminar die Anerkennung des Veranstalters durch die Zentrale für Politische Bildung verlangt? Da NRW über ein Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz verfügt, müsste meines Erachtens die Anerkennung des Trägers als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung durch die Bezirksregierung ausreichen (welche vorliegt); nach meinen Recherchen tritt die Anerkennung durch die Zentrale für Politische Bildung lediglich ersatzweise in Bundesländern ohne entsprechendes Gesetz ein.

Bin ich hier richtig informiert - und, falls ja, anhand welcher Quellen mache ich das auch meinem Arbeitgeber unmissverständlich klar? Letzter, im Übrigen ein Weltkonzern, sucht Bildungsurlaube seiner Beschäftigten mit allen erdenklichen - lauteren wie unlauteren - Mitteln zu vereiteln, da braucht es schon "wasserdichte" Belege ...

Mit der Bitte um eine rasche Antwort und herzlichem Dank im Voraus

Wölfin


Name:Wölfin
Datum:05.09.2012 14:32


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Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von Wölfin (05.09.2012)
 Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von norbert reichling (05.09.2012)
  Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von Wölfin (15.09.2012)
   Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von trap (05.10.2012)


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