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Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen)

ihre vermutung ist ganz richtig: allein entscheidend ist die anerkennung durch das land NRW, vertreten durch die jeweils zuständige bezirksregierung, die eine liste der nach dem AWbG anerkannten einrichtungen veröffentlicht (im netz). außerdem hilft wie immer der blick ins gesetzbuch: der klarste beleg ist der gesetzeswortlaut, in dem die landeszentrale mit keinem wort vorkommt. (diese selbst würde vermutlich auch gern bestätigen, dass sie damit nichts zu tun hat.)
dann könnte der arbeitgeber theoretisch noch argumentieren, dass der (anerkannte) veranstalter etwas falsch gemacht hat mit seinem programm, seiner ankündigung. aber dazu müsste schon das eine oder andere argument her ..

viel erfolg!


Name:norbert reichling
Datum:05.09.2012 14:43


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Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von Wölfin (05.09.2012)
 Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von norbert reichling (05.09.2012)
  Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von Wölfin (15.09.2012)
   Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von trap (05.10.2012)


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