   Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) |
Für Ihre Antwort herzlichen Dank!
Bedauerlicherweise lässt jedoch mein Arbeitgeber nicht locker und beharrt darauf, dass ich zusätzlich zum Nachweis der Anerkennung der Bildungseinrichtung eine Einzelanerkennung des betreffenden Seminars durch die Bundeszentrale für Politische Bildung beibringen müsse - was mir schlechterdings nicht möglich ist!
Meine Weiterleitung einer diesbezüglichen (und eindeutigen) Antwort des Service-Centers der Landesregierung (- des Inhalts, dass das nordrhein-westfälische Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz eben die Besonderheit aufweise, dass nicht einzelne Bildungsveranstaltungen, sondern vielmehr nur deren Träger durch die Bezirksregierung zertifiziert würden) ist seit über einer Woche unbeantwortet geblieben.
Ebenso erhalte ich leider auch seitens des Veranstalters keinerlei Reaktion auf meinen "Hilferuf".)
Da ich aus Erfahrung (dies wäre eine andere, ebenfalls aufschlussreiche Geschichte) sicher weiß, dass mein Arbeitgeber alles daran setzt, ein "Schlupfloch" für die Ablehnung jedweden Antrags auf Bildungsurlaub zu finden, stelle ich, bevor ich neuerlich "in den Ring" steige, im Rahmen dieses Forums noch einmal die Frage, ob mein Arbeitgeber mir aufgrund irgendeiner obskuren Ausnahmeregelung (nach der nun doch die Anerkennung der konkret ausgewählten Veranstaltung vorliegen müsste)die Bewilligung des Bildungsurlaubs zu Recht verweigern könnte.
(Es handelt sich um einen völlig normalen Bildungsurlaub zum Thema "Berlin" mit dem vielfach durchgeführten Programm: Bundestag, jüdisches Berlin, Grenzgänge bei einem durch die zuständige Bezirksregierung anerkannten Träger - weshalb mir die Bockbeinigkeit meines Arbeitgebers umso unverständlicher ist.
Bleibt mir trotz klarer Rechtslage nur die (außergerichtliche wie gerichtliche) Konfrontation mit dem Arbeitgeber - oder können Sie mir ein schlagendes (will heißen: vom Arbeitgeber nicht zerpflückbares) Argument - mitteilen?
Im Voraus vielen Dank!
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Name: | Wölfin | Datum: | 15.09.2012 00:22 |
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