Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen)

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, zusätzlich zugesagte Fortbildungstage können damit nicht "verrechnet" werden.
Für kleinere Betriebe gelten allerdings Beschränkungen des Bildungsurlaubsanspruchs. Das können sie aber selbst mit einem Blick ins Gesetz prüfen. Trotzdem bleibt natürlich ein Rest an Tagen, den müssen Sie in Ihrer Freizeit nehmen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:05.10.2012 12:04


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen) von David (02.10.2012)
 Re: Bildungsurlaub zusätzlich zu Fortbildungstagen? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (05.10.2012)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog