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Re: Bildungsurlaub in Kündigungsfrist

Glückauf,
ich gehe jetzt davon aus, daß der BU in der Kündigungsfrist bei der alten Firma liegt. Das AWBG äußerst sich dazu:§3, Abs 6:Der Anspruch besteht nicht, soweit der AN für das lfde Kalenderjahr ANWB - also BU- in einem früheren Beschäftigungsverhältnis wahrgenommen hat. Also dürfte eine Kündigung den Anspruch nicht verwirken.
achträgliche Verweigerung- lt Gesetz nicht möglich, nur innerhalb der 3-Wochenfrist nach Einreichung des Antrags auf BU 35, Abs 3.
Juristisch sieht es also gut für Sie aus.


Name:Ute Pippert
Datum:06.03.2003 09:21


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Bildungsurlaub in Kündigungsfrist von S. (03.03.2003)
 Re: Bildungsurlaub in Kündigungsfrist von Ute Pippert (06.03.2003)
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  Re: Bildungsurlaub in Kündigungsfrist von S. (06.03.2003)


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