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Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen)

Für solche Spielchen ist das Gesetz eigentlich gut ausgelegt. Wenn Sie einen korrekten Antrag (vollständig, rechtzeitig)stellen, muss der Arbeitgeber den mit einer Begründung ablehnen - sonst ist der Antrag automatisch genehmigt. Wenn Sie dann eine Ablehnung mit Hinblick auf die "fehlende Anerkennung der Bundeszentrale für politische Bildung" bekommen, können Sie nach der Rechtsgrundlage dafür fragen. Irgendwo müsste ja stehen, dass die erforderlich ist. Ein Weiteres: für die Inanspruchenahme eines Landesgesetzes kann nicht eine zusätzliche Genehmigung einer Bundesbehörde notwendig sein ...


Name:trap
Datum:05.10.2012 18:09


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Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von Wölfin (05.09.2012)
 Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von norbert reichling (05.09.2012)
  Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von Wölfin (15.09.2012)
   Re: Anerkennung durch Zentrale für Pol. Bildung nötig? (Nordrhein-Westfalen) von trap (05.10.2012)


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