![]() ![]() ![]() ![]() Re: Fortbildung in Niedersachsen (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach dem NRW-Gesetz haben Sie leider keine Chance. Die Anerkennung des Veranstalters ist verbindliche Voraussetzung für Bildungsurlaub und außerdem unterschreiten 2 X 2 Tage die jeweilige Mindestdauer von 3 Tage. Sie können Ihren Arbeitgeber nur um Kulanz bitten. Ein Anspruch existiert nicht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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