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Re: Fortbildung in Niedersachsen (Nordrhein-Westfalen)

Nach dem NRW-Gesetz haben Sie leider keine Chance. Die Anerkennung des Veranstalters ist verbindliche Voraussetzung für Bildungsurlaub und außerdem unterschreiten 2 X 2 Tage die jeweilige Mindestdauer von 3 Tage. Sie können Ihren Arbeitgeber nur um Kulanz bitten. Ein Anspruch existiert nicht.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:08.11.2012 17:47


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Fortbildung in Niedersachsen (Nordrhein-Westfalen) von Kristof (26.10.2012)
 Re: Fortbildung in Niedersachsen (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (08.11.2012)


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