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Re: Krank während des Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westfalen)

Bildungsurlaub ist rein rechtlich Arbeitszeit. Bei Krankheit gelten die gleichen Regeln wie sonst auch in Ihrem Unternehmen. D.h ggf. müssen Sie sich krank melden - denn der Veranstalter wird Ihnen die Anwesenehit nur für Zeiten bestätigen, in denen Sie auch anwesend waren.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:19.11.2012 11:32


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Krank während des Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westfalen) von Andrea (19.11.2012)
 Re: Krank während des Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (19.11.2012)


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