![]() ![]() ![]() ![]() Re: Krank während des Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungsurlaub ist rein rechtlich Arbeitszeit. Bei Krankheit gelten die gleichen Regeln wie sonst auch in Ihrem Unternehmen. D.h ggf. müssen Sie sich krank melden - denn der Veranstalter wird Ihnen die Anwesenehit nur für Zeiten bestätigen, in denen Sie auch anwesend waren. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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