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Anerkennung der Weiterbildung? (Nordrhein-Westfalen)

Guten Tag!

Ich arbeite in einem Entwicklungsunternehmen und bin hier als Ersthelfer für den Betrieb ausgebildet. Nebenbei habe ich beim DRK als ehrenamtliche Kraft angefangen und würde gerne den Ersthelfer ausbauen zum Sanitäter, um in beiden Bereichen besser ausgebildet zu sein. Mein Arbeitgeber erkennt dies auch als Weiterbildung für meine Ersthelfertätigkeit an.

Das DRK bietet generell Kurse an, die nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt sind. Ich habe gelesen, dass in NRW nicht einzelne Veranstaltungen anerkannt werden, sondern die Ausbildungsstätte an sich.
Bedeutet dies, dass es dieser Kurs auch automatisch wäre?

Dazu würde ich gerne die 5 Tage von diesem Jahr mit ins nächste Jahr nehmen, da der Kurs 7 Tage dauern wird. Wie ist der Ablauf? Ich melde mich für den Kurs an, reiche dies mit Formular bei meinem Arbeitgeber ein und der regelt dann die Übernahme der Tage aus diesem Jahr?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Name:Bettina
Datum:28.11.2012 09:47


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Anerkennung der Weiterbildung? (Nordrhein-Westfalen) von Bettina (28.11.2012)
 Re: Anerkennung der Weiterbildung? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (06.12.2012)


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