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Re: Anerkennung einer Bildungsverantaltung (Hessen)

Wenn der Arbeitsplatz in Hessen liegt, gilt das Hessische Gesetz. Das hat eine Ausnahmeregelung und erkennt die Anerkennungen anderer Bundesländer auch für Hessen an, wenn die formalen Bedingungen (also z.b. die Zahl der täglichen Unterrichtsstunden) dem hessischen Gesetz entspricht. Zu Ihrer Frage, warum die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern: das ist deren Exiszenzgrundlage ;-) Bildung ist Ländersache und wird liebevoll abweichend ausgestaltet. Ob man das gut finden soll, ist eine ganz andere Frage ...


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:28.11.2012 10:03


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Anerkennung einer Bildungsverantaltung (Hessen) von Nicole Speyer-Zubrod (28.11.2012)
 Re: Anerkennung einer Bildungsverantaltung (Hessen) von norbert reichling (28.11.2012)
 Re: Anerkennung einer Bildungsverantaltung (Hessen) von Bernhard Eul-Gombert (28.11.2012)


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