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Re: Anerkennung der Weiterbildung? (Nordrhein-Westfalen)

Es ist richtig. dass in NRW nicht die einzelne Veranstaltung, sondern der Veranstalter anerkannt wird. Das heißt aber nicht automatisch, dass jede seiner Veranstaltungen ein Bildungsurlaub ist. Das NRW-Gesetz stellt zusätzliche formale und inhaltliche Ansprüche, die erfüllt sein müssen, insbesondere muss ein BU mind. 3 Tage (à 7 Ustd.) am Stück oder in einem regelmäßigen wöchentlichen Intervall (z.B. 5 Montage hintereinander) stattfinden muss. Fragen Sie den Veranstalter, ob die Bedingungen des AwbG erfüllt sind, denn Sie benötigen ja vorab eine AWBG-Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Für die Übertragung Ihres Anspruchs aus diesem Jahr ins nächste gelten bestimmte Bedingungen und Regeln. Die können Sie ausführlich im Leitfaden "Der Weg zum Bildungsurlaub" des DGB nachlesen. Den finden Sie als pdf auf dieser Webseite unter Infothek / NRW.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:06.12.2012 10:30


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Anerkennung der Weiterbildung? (Nordrhein-Westfalen) von Bettina (28.11.2012)
 Re: Anerkennung der Weiterbildung? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (06.12.2012)


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