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Re: Ablehnung Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Ob und welchen Umständen ein Dokument rechtskräftig übergeben wurde, kan Dir sicher ein Rechtsanwalt sagen. Möglicherweise wäre es cleverer, es hier nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, sondern umgehend einen neuen Antrag zu stellen. Das signalisiert dem Arbeitgeber, dass Du Dich mit Tricks nicht vom Ziel abbringen lässt. Nochmal das gleiche Spielchen wird er sicher nicht machen, weil bei wiederholten Absagen auch die rechtliche Begründung schwierig wird - und falls es tatsächlich eine Zustellungspanne war, hast Du eine unnötige Konfrontation mit dem Chef vermieden.


Name:hubert
Datum:28.01.2013 14:48


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Ablehnung Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Emelie (20.01.2013)
 Re: Ablehnung Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von hubert (28.01.2013)


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