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Re: BU bei 1-mal wöchentlich stattfindenden Kurs (Hamburg)

Die Anerkennung von Einzeltagen über einen längeren Zeitraum ist grundsätzlich möglich, allerdings sind nur volle Kurstage mit insgesamt mindestens 6 x 45 Minuten anerkennungsfähig.
Angesichts der Gesamtzahl von 36 Stunden für 6 Monate ist dies wahrscheinlich keine Option, ich würde Ihnen deshalb raten, mit Ihrem Arbeitgeber eine interne Vereinbarung zu treffen. Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber ja bereit, Sie auch freiweillig an diesem Kurs teilnehmen zu lassen und Ihnen hinsichtlich der Arbeitszeit eine Freistellungslösung anzubieten.


Name:Birgit Waltereit
Datum:27.03.2013 14:13


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BU bei 1-mal wöchentlich stattfindenden Kurs (Hamburg) von Jochen (22.03.2013)
 Re: BU bei 1-mal wöchentlich stattfindenden Kurs (Hamburg) von Birgit Waltereit (27.03.2013)


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