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Re: Bildungsurlaub und Sprachkurse (Berlin)

Die Frage ist: mit welcher Begründung wird abgelehnt. Die Themenwahl steht nicht im Belieben des Arbeitgebers. Allerdings darf er etwas ablehnen, wenn es nicht den geringsten Nutzen für das Unternehmen hat. Das wäre bei einem Sprachkurs in einer multiethnischen Stadt wie Berlin aber sehr fragwürdig. Lassen Sie die Begründung durch den Betriebsrat prüfen. Auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte können Ihre Chnacen bei einer Klage einschätzen.


Name:Tom
Datum:24.04.2013 15:34


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Bildungsurlaub und Sprachkurse (Berlin) von Wendt Lisa (24.04.2013)
 Re: Bildungsurlaub und Sprachkurse (Berlin) von Tom (24.04.2013)


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