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Re: Anspruch als Zeitvertragsangestelle

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW nimmt keinen Bezug auf befristete Beschäftigungsverhältnisse. Also haben auch Sie Anspruch darauf, falls die anderen Voraussetungen (Kleinbetriebsklausel, §3, Abs 7 gegeben sind). JETZT müssen Sie sich allerdings sehr beeilen, denn spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn muß der Antrag beim Arbeitgeber vorliegen, also kämen als Seminarwochen eigentlich nur noch die letzte oder vorletzte Woche Ihres Arbeitsverhältnisses in Frage.
Toi, toi, toi- Sie finden bestimmt noch etwas Interessantes!


Name:Ute Pippert
Datum:19.03.2003 14:30


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Anspruch als Zeitvertragsangestelle von Sabine (14.03.2003)
 Re: Anspruch als Zeitvertragsangestelle von Ute Pippert (19.03.2003)
  Re: Anspruch als Zeitvertragsangestelle von Sabine (19.03.2003)


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