ich habe schon gesehen, dass die Vorbereitungskurse für die AEVO (Ausbildereignungsprüfung) als Bildungsurlaub anerkannt werden, Prüfungen allgemein aber nicht.
Ist es richtig, dass man für die AEVO-Prüfung keinen Bildungsurlaub nehmen kann?
Und falls ja- gibt es einen anderen Weg (rechtlich), um für diese Prüfung freigestellt zu werden, ohne Urlaub nehmen zu müssen?