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AEVO-Prüfung (Nordrhein-Westfalen)

Hallo zusammen,

ich habe schon gesehen, dass die Vorbereitungskurse für die AEVO (Ausbildereignungsprüfung) als Bildungsurlaub anerkannt werden, Prüfungen allgemein aber nicht.

Ist es richtig, dass man für die AEVO-Prüfung keinen Bildungsurlaub nehmen kann?

Und falls ja- gibt es einen anderen Weg (rechtlich), um für diese Prüfung freigestellt zu werden, ohne Urlaub nehmen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Mimi


Name:Mimi
Datum:23.05.2013 09:37


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AEVO-Prüfung (Nordrhein-Westfalen) von Mimi (23.05.2013)
 Re: AEVO-Prüfung (Nordrhein-Westfalen) von Hubie (17.06.2013)


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