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Re: Baden Württemberg / NRW

das nordrhein-westfälische bildungsurlaubsgesetz (AWbG) sagt in § 2: "Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben (Arbeitnehmer). Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten sowie ihnen Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind."
das sollte doch wohl reichen1
viel erfolg - norbert reichling


Name:norbert reichling
Datum:28.06.2013 13:50


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Baden Württemberg / NRW von Birgit (28.06.2013)
 Re: Baden Württemberg / NRW von norbert reichling (28.06.2013)


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