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Re: Umwandlung von Bildungsurlaub in Fortbildungstage

"Umwandeln" gibts im NRW-Gesetz nicht. Es wäre also Kulanz des Arbeitgebers oder Verhandlungssache. (Verzicht auf Bildungsurlaub, dafür Teilnahme an einer Fortbildung).
Aber: viele Fortbildungen von staatlich anerkannten Einrichtungen sind unter Einbeziehung von Bildungsurlaub konzipiert. Beispiel: Eine 10-tägige Fortbildung bestehend aus 5 Wochenenden und einem 5-Tage-Seminar, das den formalen Ansprüchen an Bildungsurlaub genügt. Hier bedarf es dann auch keiner Umwandlung: in der Fortbildung ist Bildungsurlaub enthalten.
Die Veranstalter wissen um diese Möglichkeit, planen ihre Fortbildungen und werben auch damit. Also: Im Zweifelsfall den Veranstalter fragen, wenn der nichts weiß, ist es meist auch kein Bildungsurlaub.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:24.03.2003 16:05


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Umwandlung von Bildungsurlaub in Fortbildungstage von Birgit Andrich (24.03.2003)
 Re: Umwandlung von Bildungsurlaub in Fortbildungstage von Bernhard Eul-Gombert (24.03.2003)


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