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Re: Studienvorbereitendes Praktikum (Nordrhein-Westfalen)

Ja, es gibt in NRW die Möglichkeit, den Anspruch von 2 Jahren zusammenzufassen. Auf dieser Webseite unter Infothek - Infos nach Bundesländern - NRW - Leitfaden "Der Weg zum Bildungsurlaub" finden Sie ausführliche Informationen dazu. Wichtige Voraussetzung: Sie können den Anspruch nicht rückwirkend geltend machen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:28.07.2013 18:52


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Studienvorbereitendes Praktikum (Nordrhein-Westfalen) von Tobias Kaufmann (25.07.2013)
 Re: Studienvorbereitendes Praktikum (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (28.07.2013)


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