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Re: Kann der Arbeitgeber das finanziell absetzen? (Nordrhein-Westfalen)

Firmen nehmen alle ihnen entstehenden Kosten (wie z.B. Arbeitslohn) in ihre Bilanz auf. Das reduziert den Gewinn - insofern können sie das absetzen. Eine gesonderte Entschädigung für den Wegfall der Arbeitskraft während des Bildungsurlaubs gibt es nicht - für den Erholungsurlaub gibt es das ja auch nicht. Gleichwohl gibt es für den Arbeitgeber einen Nutzen, denn das neu erworbene Wissen des / der Mitarbeiters/in steht künftig im Unternehmen zur Verfügung. Auf lange Sicht sorgt regelmäßige Weiterbildung wie Bildungsurlaub dafür, dass der Wissensstand aus Schule und Ausbildung aktualisiert und ergänzt wird. Bildungsurlaub ist eins von vielen Instrumenten, mit denen das lebenslange Lernen verwirklicht werden kann.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.08.2013 13:24


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Kann der Arbeitgeber das finanziell absetzen? (Nordrhein-Westfalen) von Marion Zwinker (01.08.2013)
 Re: Kann der Arbeitgeber das finanziell absetzen? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (02.08.2013)


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