![]() ![]() ![]() ![]() Re: De-facto-Verlust von BU-Anspruch bei Übertragung? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Den gesetzlichen Anspruch kann Ihr Arbeitgeber natürlich nicht abschaffen. Die sinnvollste Strategie scheint mir zu sein, möglichst frühzeitig im Jahr den bzw. die Anträge zu stellen. Der Arbeitegber muss zügig darauf antworten - dann haben Sie klare Fakten. Bei einer Ablehnung sofort den nächsten Atrag stellen. Wenn es dann mehrfach Ablehnungen wegen Urlaubs gibt, brauchen Sie juristischen Beistand. Nur Anwälte können beurteilen, ab wann eine solche Begründung vielleicht missbräuchlich ist. Ggf kann Ihnen auch der Betriebsrat helfen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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