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Re: Beliebiges Seminar als Bildungsurlaub gültig(NRW)? (Nordrhein-Westfalen)

Zunächst: der Anbieter Ihres Kurses muss nach dem AwbG (Bildungsurlaubsgesetz) von NRW anerkannt sein. Außerdem muss das Seminar die gesetzlichen formalen Vorgaben erfüllen.
Sie erhalten vom Anbieter die Bestätigung für Ihren Arbeitgeber.
Da Sie den Preis ansprechen: die Seminarkosten eines Bildungsurlaubs muss der Arbeitgeber nicht übernehmen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.09.2013 15:09


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Beliebiges Seminar als Bildungsurlaub gültig(NRW)? (Nordrhein-Westfalen) von Sophia (13.09.2013)
 Re: Beliebiges Seminar als Bildungsurlaub gültig(NRW)? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.09.2013)


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