Lustige Idee. Warum sollte das denn so sein?
Bildungsurlaub gibt es für die Zeit der (Fort-)Bildung, nicht für "um mal frei zu haben". Mal abgesehen davon, dass ja zumindest die Anzahl der Tage dann übereinstimmen müsste (also für 2 Tage am WE dürfte es danach dann ja höchstens 2 Tage frei geben).
Aber dafür ist Erholungsurlaub da.
In Niedersachsen lautet der Passus:
"Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub ZUR TEILNAHME an ... anerkannten Bildungsveranstaltungen."
Also nur "zur Teilnahme" - klarer kann man es nicht formulieren.